Wir kommen hiermit unserer Informationspflicht laut Batteriegesetz nach und weisen auf folgende Verpflichtungen hin:
Hinweispflichten zum Batteriegesetz
1. dass Batterien und Akkus nach Gebrauch an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden können
2. dass der Endbenutzer zur Rückgabe von Altbatterien und Akkus verpflichtet ist
3. welche Bedeutung das Symbol 17 Absatz 1 und die Zeichen nach 17 Absatz 3 haben
Wir sind als Vertreiber von "Industriebatterien" zur deren Rücknahme verpflichtet.
Sie können gebrauchte Industriebatterien deshalb unentgeltlich bei uns abgeben, wir sorgen für eine fachgerechte Entsorgung.
"Industriebatterien" sind Batterien, die ausschließlich für industrielle, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke, für Elektrofahrzeuge jeder Art oder zum Vortrieb von Hybridfahrzeugen bestimmt sind.
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.